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BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56 |
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- BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
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Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Es ist richtig, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zwangsläufig zur Auflösung der vertraglichen Beziehungen zu führen braucht; vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen, ob der Vertrag nicht der veränderten Sachlage angepaßt und mit dieser Maßgabe aufrechterhalten werden kann (OGHZ 1, 62 [68]; BGH NJW 1951, 836; 1952, 778 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 779 BGB; MDR 1953, 282; Lind-Möhr Nr. 13 zu § 242 (Bb) BGB).Die Feststellung, ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage gewesen sei oder nicht, liegt auf tatsächlichem Gebiet; sie ist für das Revisionsgericht bindend, sofern sie nicht durch Verfahrensverstöße beeinflußt worden ist (BGH NJW 1951, 836 [837]).
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Es fragt sich nämlich, ob die Regelung, welche die Parteien mit der streitigen Klausel getroffen haben, nicht eine Lücke aufweist, die vom Richter im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (BGHZ 9, 273) zu schließen wäre. - BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Ob in einem solchen Falle für eine Anpassung der abgewickelten vertraglichen Beziehungen an nachträgliche Änderungen der Sachlage überhaupt noch Raum wäre, könnte immerhin zweifelhaft erscheinen (vgl. dazu BGH NJW 1952, 867 Nr. 4 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 362 BGB; NJW 1953, 1585). - BGH, 28.03.1952 - I ZR 111/51
Rücktritt vom Kaufvertrag bei gestohlener Kaufsache
Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Es ist richtig, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zwangsläufig zur Auflösung der vertraglichen Beziehungen zu führen braucht; vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen, ob der Vertrag nicht der veränderten Sachlage angepaßt und mit dieser Maßgabe aufrechterhalten werden kann (OGHZ 1, 62 [68]; BGH NJW 1951, 836; 1952, 778 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 779 BGB; MDR 1953, 282; Lind-Möhr Nr. 13 zu § 242 (Bb) BGB). - BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52
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Auszug aus BGH, 05.06.1957 - V ZR 70/56
Es ist richtig, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht zwangsläufig zur Auflösung der vertraglichen Beziehungen zu führen braucht; vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen, ob der Vertrag nicht der veränderten Sachlage angepaßt und mit dieser Maßgabe aufrechterhalten werden kann (OGHZ 1, 62 [68]; BGH NJW 1951, 836; 1952, 778 = Lind-Möhr Nr. 2 zu § 779 BGB; MDR 1953, 282; Lind-Möhr Nr. 13 zu § 242 (Bb) BGB).